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Seit mit der Entwicklung ihrer schriftlichen Aufzeichnung die Musik aus der bloß mündlichen Überlieferung hervortrat und kulturhistorische Qualitäten annahm, seit mit der mechanischen Vervielfältigung durch den Notendruck, mit der die Standardisierung des Schriftbildes nach lesephysiologischen Gesichtspunkten einherging, Musik zum Allgemeingut geworden ist, hat die graphische Qualität gedruckter Notenausgaben immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nach einer Zeit, in der professionelle Musiker, Lehrer und die Vielzahl musizierender Laien, überwiegend Kinder und Jugendliche, vielfach mit durch wirtschaftliche Zwänge bedingten Provisorien vorlieb nehmen mussten, scheint es angezeigt, Musikalien und Musikbücher von herausragender Qualität mit einer besonderen Auszeichnung zu prämieren. Damit soll die Leistung der an der Produktion Beteiligten gewürdigt, vor allem aber auch das Qualitätsbewusstsein der Öffentlichkeit angesprochen werden.

 

Alle Musikverleger in Deutschland können bis zu zehn Publikationen einreichen.

 

Die eingereichte Publikation muss in der Bundesrepublik Deutschland erschienen sein, und zwar zwischen dem 02. Januar und dem 31. Dezember des vorhergehenden Jahres, in der Kategorie „Aufführungsmateriale komplett“ innerhalb eines Zeitraumes der zwei vorausgehenden Jahre. Die Publikation darf nicht schon einmal eingereicht worden sein.

 

Für jede eingereichte Publikation wird ein Kostenbeitrag von € 40,00 erhoben.

 

Die Jury setzt sich aus Personen zusammen, von denen ein hohes fachliches Urteilsvermögen zu erwarten ist. Sie wurde vom E-Ausschuss des DMV bestellt und ist namentlich auf der „Best Edition“-Homepage aufgeführt (www.best-edition.de).

 

(Verlagsmitarbeiter sind als Jury-Mitglieder nicht zugelassen, auch wenn sich der betreffende Verlag nicht am Wettbewerb beteiligt). Die Koordination obliegt der DMV-Geschäftsstelle.

Alle eingereichten Werke werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

 

  1. Graphischer und editorischer Gesamteindruck, wobei auch ein editorischer Anspruch erfüllt werden muss,
  2. besondere verlegerische Leistung oder Idee
  3. Korrektheit und graphische Qualität des Notenbildes
    (Stich, Typie, elektronischer Notensatz, Kalligraphie)
  4. Umschlaggestaltung, Titelei, Seitenlayout
  5. Druck, Papier, Einband

 

Es werden bis zu zehn Preise verliehen. Sie bestehen aus einer Urkunde (Mehrfachanfertigungen der Urkunden gegen Kostenerstattung), in der Autoren, Herausgeber, Titel des Werkes, der Verlag und neu auch Lektoren und Grafiker genannt werden.

 

Preis